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Selbständig machen mit Hartz IV

Die einfache Antwort darauf ist: Ja, man darf es.

Laut Alfons Wagner, Geschäftsführer der ARGE Neumarkt, ist dies „primär die private Frage des Arbeitnehmers“.

„Hartz IV sieht keinen Berufsschutz vor. Der Arbeitslosengeldempfänger muss sich um alle Möglichkeiten selbst kümmern“ gibt er weiter vor. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit würde sogar gefördert. Monatlich kann ein Einstiegsgeld bis zu 172,50 Euro zur Regelleistung dazu gewährt werden.

Einstiegsgeld bei Selbständigkeit mit Hartz IV

In 2007 sind so ca. 10.000 Euro Einstiegsgeld für den Beginn einer Selbständigkeit ausgegeben worden.

Der Arbeitsvermittler der ARGE geht mit dem „Kunden“ seine Geschäftsidee durch und bietet entsprechende Hilfemöglichkeiten an.

„Wenn sich jemand selbständig macht, muss es gewisse Erfolgsaussichten geben“ so Alfons Wagner weiter und „um den Arbeitnehmer von der Arbeitsvermittlung für seine Selbständigkeit freizustellen, muss die Tragfähigkeit seiner Idee bewiesen werden“.

Gute Idee für Selbständigkeit

Die ARGE selbst kann diese Tragfähigkeit bei einer Existenzgründung nicht beurteilen und deshalb werden externe Fachleute hinzugezogen. In 2007 wurden ca. 12.000 Euro für externe Existenzgründungsberatung ausgegeben.

Es wird in Zusammenarbeit des neuen Unternehmers mit den Beratern ein Konzept erstellt und die Berater geben dazu an die ARGE eine Stellungnahme ab.

In Neumarkt kann man mit lokalen Beratungsstellen wie Regina (Alt hilft Jung e.V.) und der IHK zusammenzuarbeiten. Die Gutachten die dabei erstellt werden, werden lt. Wagner von der ARGE Neumarkt anerkannt.

Die Vorlage mit den Eckdaten für ein Konzept kann man in der Geschäftsstelle der Regina (Rückgebäude Gesundheitsamt) kostenlos erhalten. In speziellen Einzel­fällen kann auch ein Gutachten durch die IHK sinnvoll sein.

Tragfähigkeit der Idee durch Gutachten MUSS festgestellt sein

In jedem Fall muss die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch ein Konzept und eine Stellungnahme von fachkundiger Stelle bewiesen sein.

Freistellung von Arbeitsvermittlung

Dann kann die ARGE lt. Wagner „den Kunden von der Arbeitsvermittlung freistellen, d.h. er bekommt keine weiteren Vermittlungsvorschläge für Arbeitsstellen mehr“ und „der Arbeitsvermittler prüft die Unterlagen und kann sowohl finanzielle Unterstützung als auch Fördermöglichkeiten anbieten“.

Arbeitslosenquote in Bayern fällt

Der Arbeitsmarkt hat sich gegenüber der letzten Jahre verbessert laut dem Report für Kreisfreie Städte, dem  man die Zahlen für Bayern entnehmen kann:

Arbeitslosenquote

  • November 2006 5,8%
  • November 2007 4,5%

In der Stadt Neumarkt sind das im November 2007 genau 1.358 Bedarfsgemeinschaften mit 2.695 Personen mit Geld von der ARGE.

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