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Pflege: Wenn Kinder für die Eltern zahlen

Lt. BGB sind Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig. Wenn Eltern also nicht mehr für Ihren Unterhalt aufkommen können, müssen die Kinder zahlen.

Geht es um die Pflege, prüft das Amt zuerst 3 Punkte:

  • Ob der Unterhaltsbedürftige verwertbare Geldmittel hat.
  • Ob der Ehepartner des Bedürftigen für die Kosten aufkommen kann.
  • Ob die Verwandten in gerader Linie (Kinder) aufkommen können.

Meistens wird zuerst alles was die Eltern besitzen aufgebraucht:

  • Das Haus,
  • angespartes Vermögen,
  • alles was die Eltern besitzen.

Schenkungen

Besonders brisant sind auch sog. Schenkungen: wenn eine Schenkung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt, kann das Amt sie zurückfordern!

Wieviel Unterhalt muß ein Kind für die Eltern bezahlen?

Es richtet sich nach dem Nettolohn. Davon dürfen Kosten wie z.B. Farhrtkosten zur Arbeit, Vorsorgeaufwendungen, Unterhaltsverpflichtungen und wichtige Kredite (wie z.B. Haus oder Auto) abgezogen werden.

Wer nach diesen Abzügen als Alleinstehende/r noch mehr als 1.500 Euro bzw. als Verheiratete/r noch mehr als 2.700 Euro zur Verfügung hat, muß für die Pflege aufkommen.

Bezahlt werden muß dann jeweils 50% vom Betrag, der über der Grenze liegt. Also wer z.B. nach Abzug der Kosten als Alleinstehende/r noch 2.000 Euro monatlich hat, der liegt 500 Euro über dem Grenzbetrag, davon dann 50% macht 250 Euro pro Monat zu zahlen.

Damit bleibt die eigenbewohnte Immobilie und Erspartes erstmal unangetastet, die Höhe der erlaubten Rücklagen richtet sich jedoch nach den Einkommensverhältnissen. Die Rechtslage ist weitgehend unklar, es gibt noch nicht viele Urteile zu dem Thema. In den nächsten Jahren wird es an Brisanz gewinnen.

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