Massenklage erfolgreich gegen verfassungswidriges Datenspeicherungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht setzt mit seinem jüngsten Urteil das bisherige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung außer Kraft.
Die Karlsruher Richter befanden dieses für nichtig, da es gegen das im Artikel 10 Grundgesetz verankerte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verstößt.

Ursache hierfür war die bisher größte Massenklage mit fast 35.000 Unterzeichnern.
Die Datenspeicherung auf Vorrat sei zwar nicht komplett verfassungswidrig, dennoch ist ein neues Gesetz mit strengen Auflagen erforderlich. Aufgrund dessen wurde die Eleminierung aller existierenden Daten von Telefon- und Internetkunden, insbesondere Informationen über Telefonate, E-Mails und Internet-Zugängen angeordnet.
Das Freiheitsrecht der Bürger soll damit gewahrt werden.
Everybody is watching you!
Keiner von uns weiß schließlich, wer welche und wieviele Daten von uns erfasst und auf längeren Zeitraum speichert. Immerhin geben viele Menschen bereitwillig Informationen über ihre Privatssphäre gerade im Internet mittels Facebook, StudiVZ, Twitter oder Youtube preis.
Was aber viele nicht wissen: gerade dabei wird erfasst wird, wer mit wem und worüber kommuniziert, wie oft bestimmte Nummern angewählt oder Internetseiten aufgerufen werden.
Wollen wir wirklich “gläsern” werden?
Würden wir wirklich noch scheinbar harmlose Internet- bzw. Telefonkommunikationen tätigen, wenn wir wüßten, dass nicht nur der gewünschte Empfänger, sondern auch gleich die ganze Welt Bescheid weiß?
Warum und was wird gespeichert
Die Große Koalition setzte Anfang des Jahres 2008 eine EU-Richtlinie um.
Die Daten sollten für die Bekämpfung von schweren Straftaten und Terrorabwehr dienlich sein. Dies setzt jedoch eine Daten-Sammlung von allen Telekomunikationsnutzern voraus.
Die Speicherung bezieht sich nur auf Verbindungsdaten, nicht um Gesprächs-, SMS- oder Email-Inhalte.
Von Telefongesprächen werden Nummern, Datum und Uhrzeit sowie Gesprächsdauer gespeichert.
Bei Handygesprächen wird zusätzlich der Standort vom Anrufer erfasst.
Bezüglich der Internetnutzung dazu noch die zugewiesene IP-Adresse plus der Verbindungsanschluss sowie bei E-Mails auch die Adressen der beteiligten Kontakte.
Um eine Datenanhäufung bei großen Suchmaschinen wie Google zu vermeiden, ist es notwendig, regelmäßig seinen Browser zu reinigen und Cookies zu löschen.
Was bedeutet das Urteil für die EU-Regelung?
Das EU-Gesetz zur Datenspeicherung auf Vorrat kommt durchaus mit dem deutschen Recht überein, es muss aber dennoch erneut überprüft werden - so die Aussage des stellvertretenden Vorsitzenden der christlichen-konservativen EVP-Fraktion im Europäischen Parlament.
Die bestehenden Fehler im deutschen Recht sollen auch im EU-Recht nachgebessert werden. Das EU-Recht besagt, dass eine Datenspeicherung nur allein zur Kriminalitätsbekämpfung dienen soll.
Wo aber läßt sich dies abgrenzen?
Die Datenerfassung in der Mobilfunkbranche sind im Gegensatz zum deutschen Recht auch strenger geregelt. Hier müssen Bewegungsprofile ausgeschlossen werden, indem man nur den Standort bei Gesprächsanfang aufzeichnet, nicht aber bei Gesprächsende.
Die Parteien hierzulande (SPD, FDP, Grüne, Linke) sowie auch Datenschützer und einige Verbände jubeln über das Urteil. Ein Rückschlag bedeutet dies allerdings für die deutschen Sicherheitsbehörden, da ein Wegfall der Datenspeicherung die Bekämpfung von Kriminalität deutlich erschweren würde.




