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Jugendstrafrecht

Der Artikel von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung ist einfach so gut, dem ist nichts mehr hinzuzufügen:

Das deutsche Jugendstrafrecht ist gut, ja: Es ist weltweit vorbildlich; aber seine Ausführung in der Praxis ist ein Desaster, vor allem deswegen, weil es kaputtgespart wird, auch und vor allem in Hessen.

Roland Koch hat den Einrichtungen der Jugend- und Gefangenenhilfe Zuschüsse gestrichen; er hat jeweils mehr als hundert Stellen im Strafvollzug und in der Justiz abgebaut. In Hessen stehen Jugendliche wochenlang auf Warteliste, bis sie den Arrest antreten müssen. Nicht das Gesetz muss verändert, sondern seine Praxis verbessert werden. Da könnte Koch mit gutem Beispiel vorangehen.

Drei von vier Jugendlichen werden nach dem Knast erneut verurteilt, jeder zweite kommt wieder hinter Gitter. Das ändert man nicht mit Demagogie und mit “Boot-Camp”-Rezepten aus den USA, die mit systematischer Erniedrigung und mit Drill arbeiten.

“To boot” heißt: einen Tritt geben. Das wäre die Anwendung des Sarkozy-Rezeptes, der nach den Unruhen in den Vorstädten gefordert hatte, man müsse straffällige Jugendliche mit dem Hochdruckreiniger “wegkärchern”.

Guter Jugendstrafvollzug kostet Geld

Jugendstrafrecht ist natürlich nicht das Verteilen von Gummibärchen. Junge Gewalttäter müssen hart angefasst werden, und sie werden es auch im Regelfall. Aber die Justiz kann selbst mit schnellerer Strafe als bisher nicht reparieren, was vorher schiefgegangen ist.

Wenn die Nacherziehung hinter Gittern wirklich einmal funktioniert, ist es ein kleines Wunder, für das man dem knappen Gefängnispersonal, den Ausbildern und Sozialarbeitern dort dankbar sein muss. Sie sind Helden des Alltags.

Wahlkämpfende Politiker wie Koch sind Maulhelden. Sie wissen eigentlich ganz gut, wie man einen guten Jugendstrafvollzug macht, es gibt ihn, gerade in CDU-regierten Ländern, etwa in Niedersachsen und Baden-Württemberg, aber er kostet: Das “Projekt Chance” in Creglingen zum Beispiel ist ein Straftäter-Internat, in dem junge Delinquenten mit Heimeltern zusammenleben. Der Tag besteht aus Arbeit, Sport, sozialem Training, Auseinadersetzung mit der Tat, Familie.

Das ist Stress, viele wollen lieber ins Gefängnis zurück. Wer das Training ein Jahr durchhält, bekommt einen Ausbildungsplatz. Rückfallquote: null. Das alles und noch viel mehr kann man mit dem geltenden Jugendstrafrecht anstellen.

Es kann, aber das wissen viele nicht, nicht nur milder strafen als das Erwachsenen-Strafrecht, es kann auch länger und härter strafen, wenn die Zeit, die für Erziehung notwendig ist, diejenige übersteigt, die zur Sühne geboten ist. Das Jugendstrafrecht gibt dem Richter viele Möglichkeiten, auch die zu ungewöhnlichen Strafen. Man kann jungen Leuten nach einem Raub oder einer Körperverletzung auch den Führerschein wegnehmen; das geht bei Erwachsenen nicht. Und Warnschuss-Arreste sind längst möglich.

Kurz gesagt: Das Jugendstrafrecht, auch das neue hessische, ist ein kluges, phantasievolles, individuell anpassungsfähiges Recht. Wenn Politiker es kaputtmachen, ist das fast eine Straftat.

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One Trackback

  1. [...] Roland Koch passend dargestellt. Meine Meinung von Roland Koch (vor allem bezüglich seiner Meinung vom Jugendstrafrecht) ist ja bekannt. [...]

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