Heiraten auf Burg Wolfstein
Der Fantasie sind beim Heiraten keine Grenzen gesetzt, leider aber oft rechtliche Beschränkungen.
Eine davon war bisher der Ort der Eheschließung. Bisher lautete die Vorgabe, dass die Hochzeit nur in einem geschlossenen Raum stattfinden darf. Der Zusatz “geschlossen” ist jetzt weggefallen.
Heiraten an einem ausgefallenen Ort
Seit dem 1. Januar gibt es ein neues Personenstandsrecht, in dem auch die Passagen zum Eherecht gelockert wurden. Jetzt ist es auch möglich, dass man an einem Ort wie z.B. auf der Burg Wolfstein oder in der Tropfsteinhöhle in Velburg heiratet, an dem man nicht wohnt.

Allerdings darf das keine Einzelgenehmigung sein, sondern muss durch die Gemeinde generell für alle möglich gemacht werden. Man braucht dann nur noch einen Standesbeamten.
Die Vorgaben lauten jetzt:
- Geheiratet werden darf nur an einer Örtlichkeit, auf die die Gemeinde regelmäßig Zugriff hat.
- Die Eheschließung muss in einer würdigen Form ablaufen, dass schliesst auch den Ort ein.
- Es dürfen keine störenden äusseren Einflüsse auftreten.
In einer Gastwirtschaft oder an einem Stammtisch darf also weiterhin nicht geheiratet werden.

