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Ferienarbeit steuerfrei

Wenn Jugendliche in den Ferien arbeiten, sollten Sie auf die Höhe Ihres Verdienstes aufpassen.

Der monatliche Lohn darf nicht mehr als 916 Euro betragen, sonst verdient das Finanzamt mit.

Wer nicht mehr als 2 Monate hintereinander bzw. nicht mehr als 50 Tage im Jahr arbeitet, muss keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Sicher ist, wer einen Minijob mit 400 Euro ausübt, denn dann zahlt der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben.

Wenn Lohnsteuer einbehalten wird (sieht man auf der Gehaltsabrechnung), macht man auch als Ferienarbeiter besser eine Steuererklärung. Die gezahlten Steuern werden dann meistens in voller Höhe zurückerstattet.

Wenn die Einnahmen der Kinder 7.680 Euro im Jahr übersteigen, fällt für die Eltern das Kindergeld in voller Höhe weg.

Wenn dieser Kindergeldanspruch wegfällt, hat das auch Einfluss auf die zu zahlenden Steuern der Eltern:

staatliche Vergünstigungen und Zuschüsse wie z.B. Kinderfreibetrag, Ausbildungsfreibetrag oder die Kinderzulage zur Eigenheimzulage werden niedriger oder fallen ganz weg.

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