Bußgeld für Raucher

Die Schonfrist für Raucher ist zum 1. März endgültig abgelaufen.
Erste Strafe für Neumarkter Wirt
Ein Gast fühlte sich in Neumarkt vom Rauch belästigt und erstattete Anzeige bei der Polizei. Der Wirt und die beiden Gäste erhielten eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit. Lt. Neumarkter Tagblatt war dies die erste Anzeige die dieser Art bei der Polizei einging. Die Polizei hat die Anzeige aufgenommen und an das (für das Bußgeld zuständige) Landratsamt Neumarkt weitergeleitet. Das Gewerbeamt wird die Sache nun verfolgen.
Strafe für Raucher
Das Bußgeld wird nach einem hausinternen Bußgeldkatalog bestimmt und liegt im Rahmen von 5 bis 1.000 Euro. Bei einem erstmaligen Verstoss geht es um etwa 50 Euro.

